§ 8a SGB V III KINDERSCHUTZFACHKRAFT Workshop
AUSGANGSLAGE
Die Meldungen zur Kindeswohlgefährdung beziehen sich in der Regel auf das geborene Kind. Gleichwohl ist eine möglichst frühzeitge Erkennung der Gefährdung erstrebenswert, bevor das Kind bereits erste Schäden genommen hat. Der Schutz des Ungeborenen gestaltet sich hingegen um ein vielfaches schwerer. Hier fehlt es häufig an gesicherten Erkenntnissen, einer fachlichen Einschätzung subjektiver Beobachtungen oder Vermutungen. Das Spannungsfeld zwischen freier Lebensgestaltung Schwangerer und einem gesicherten Kinderschutz ist für Fachkräfte oft belastend. Eine gezielte Risikodiagnostik bedarf medizinischer Kenntnisse, einer Abschätzung psycho-sozialer Belastungsfaktoren und Sicherheit in der Abschätzung rechtlicher Möglichkeiten. Die erschreckende Vielzahl von Behinderungen und Schädigungen bei Neugeborenen kann durch gezielte frühe Hilfen gemildert oder verhindert werden. Wir klären die Möglichkeiten der Prävention, Beratung und Intervention.
METHODEN
Wir unterstützen Sie in dieser Schulung durch:
✔ Fallanalyse und Vorstellen typischer Fälle
✔ Risikoinventare, Hintergründe und aktueller wissenschaftlicher Stand
✔ Kritische Analyse vorhandener Handwerkszeuge und Arbeitsmaterialien
✔ Weiterentwicklung eigener Befragungsinstrumente
✔ Kommunikationsstrategien und Gesprächsführung mit Schwangeren
✔ Informationen über Beratungs- und Interventionsmöglichkeiten
ZIEL
Ziel ist es, bereits während der Schwangerschaft bzw. kurz nach der Geburt eine gefährdete und mit Risiken behaftete Familienstruktur zu erkennen. Durch medizinische und rechtliche Betrachtung erhalten Sie Handlungssicherheit in der Einschätzung Ihrer Praxisfälle. Weitere Erarbeitung eigener Einschätzungshilfen. Das Erkennen und Benennen von Risikofaktoren sorgt für einen sicheren Umgang im direkten Kontakt zur Schwangeren. Auf dieser Basis können gezielt Hilfen angeboten werden, so dass es gar nicht erst zu einer Kindeswohlgefährdung kommt.
ZIELGRUPPE
- Mitarbeiter in der Jugendämtern
- Mitarbeiter in der ambulantenund stationären Kinder- und Jugendhilfe
- Kinderschutzfachkräfte gemäß § 8a SGB VIII
- Pflegekräfte, Kinderärzte, Frauenärzte
- Mitarbeiter in Geburtskliniken
- Mitarbeiter in Beratungsstellen
TRAINER
- Dr. Karlheinz Keppler
- Dr. Detlev Lauhöfer
- Kurt Thünemann
TERMINE & INFOS 2012:
Termin 2012:
14. -15.06.2012
Seminarkosten
200 € (zuzüglich Unterkunft)
Seminarort:
Kinder- und Jugenddorf St. Heribert
Landrat-Trimborn-Str. 66 · 42799 Leichlingen
Telefon (02175) 89 97-3 · Fax (02175) 41 53
DOWNLOAD § 8a SGBVIII KINDERSCHUTZFACHKRAFT WS 12
Flyer "§ 8a SGB V III KINDERSCHUTZFACHKRAFT WORKSHOP 2012 [240 KB] "


