§ 8a SGB V III KINDERSCHUTZFACHKRAFT
Die Qualifizierungsbausteine zum Kinderschutz richten sich an alle Fachkräfte der öffentlichen und freien Jugendhilfe, Schule, Psychiatrie und Suchthilfe. Die einzelnen Qualifizierungsbausteine können als Inhouse- Fortbildungen gebucht werden.
AUSGANGSLAGE
Schwere Fälle von Kindesmisshandlung und -vernachlässigung treten immer wieder durch Aufsehen erregende negative Berichterstattung in den Fokus der Öffentlichkeit. Der Gesetzgeber reagierte im Oktober 2005 mit dem § 8a SGB VIII Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung. Die Unterstützung durch Ablaufpläne und sozialpädagogische Standards hat nicht nur zur Beruhigung der Praktiker in der öffentlichen und freien Jugendhilfe geführt. Mit unserer modularen Schulung reagieren das niedersächsische Studieninstitut für Kommunalverwaltung e. V. und die win2win-GmbH® auf einen steigenden Fortbildungsbedarf.
Wir bieten aus der Praxis für die Praxis fünf aufeinander abgestimmte Qualifizierungsbausteine an:
(weitere Details zu den Inhalten hier...)
- Sozialpädagogische Standards
- Rechtliche Grundlagen
- Einschätzung bei psychischen Erkrankungen und Sucht
- Beratung und Begleitung bei Trennung und Scheidung
- Kindeswohlgefährdung im Kontext von Suchterkrankung und Substitution
Darüber hinaus bilden wir nach eigenen Standards zur „insoweit erfahrenen Fachkraft“ gemäß § 8a SGB VIII aus. Unsere Erfahrung mit bisher über 1 000 fortgebildeten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern fließen in unsere Schulungen ein. Wir vermitteln Handlungssicherheit im Kontext der Einschätzung zur Kindeswohlgefährdung, Handlungssicherheit im Bereich der Einschätzung und Entscheidung im Fachteam und Kriterien für einen wirkungsvollen Schutzplan.
Nach § 8a SGB VIII bilden die öffentlichen und freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe und anderer Dienste, die Leistungen nach dem SGB VIII erbringen, eine Verantwortungs- und Solidargemeinschaft mit dem Auftrag, das Wohl von Kindern und Jugendlichen zu schützen.
Werden gewichtige Anhaltspunkte für eine mögliche Kindeswohlgefährdung bekannt, muss die Risikoeinschätzung unter Hinzuziehung einer „insoweit erfahrenen Fachkraft“ vorgenommen werden. Dies ist ein Verfahrensstandard zur Sicherung und Gewährleistung des professionellen Kinderschutzes. Das Gesetz fordert eine Zusatzqualifikation, die durch diese Weiterbildung nach den fachlichen Standards der win2win-GmbH® erreicht wird.
ZIELGRUPPE
Fachkräfte der öffentlichen und freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe, die an der Umsetzung und Ausgestaltung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung gemäß § 8a SGB VIII beteiligt sind.
VORAUSSETZUNG
- Pädagogische oder psychologische Fachkräfte oder Erzieher/innen mit Zusatzausbildung oder in Leitungsfunktion.
- Mehrjährige Berufserfahrung in praktischer Arbeit mit Kinderschutzfällen.
- Nachweis der Teilnahme an vier Modulen zum Kinderschutz.
- Analyse eines Praxisfalls im Rahmen eines eintägigen Kolloquiums.
Die Teilnahme an bisher durchgeführten Modulen durch die win2win-GmbH® kann auf Anfrage anerkannt werden.
TRAINER/INNEN
- Daniela Hirt
- Christian Horn
- Dr. Karlheinz Keppler
- Dr. Detlev Lauhöfer
- Kurt Thünemann
ÜBERSICHT TERMINE LEICHLINGEN 2012
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ÜBERSICHT TERMINE OLDENBURG 2012
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TRAINERIN / TRAINER |
Termine für die Ausbildung zur Kinderschutzfachkraft in Kooperation mit dem KINDER- UND JUGENDDORF LEICHLINGEN
Für das Zertifikat der „Kinderschutzfachkraft“ nach den Standards der win2win-gGmbH ist die Teilnahme an vier der fünf Module und die Teilnahme am Kolloquium notwendig. Termine in Kooperation mit dem STUDIENINSTITUT NIEDERSACHSEN.
DOWNLOAD § 8a SGB VIII KINDERSCHUTZFACHKRAFT 2012
Flyer "§ 8a SGB V III KINDERSCHUTZFACHKRAFT 2012 [569 KB] "


