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Fortbildungen


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Inhalte der Ausbildungsmodule 1-5

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§ 8a SGB V III KINDERSCHUTZFACHKRAFT

Die Qualifizierungsbausteine zum Kinderschutz richten sich an alle Fachkräfte der öffentlichen und freien Jugendhilfe, Schule, Psychiatrie und Suchthilfe. Die einzelnen Qualifizierungsbausteine können als Inhouse- Fortbildungen gebucht werden.

AUSGANGSLAGE

Schwere Fälle von Kindesmisshandlung und -vernachlässigung treten immer wieder durch Aufsehen erregende negative Berichterstattung in den Fokus der Öffentlichkeit. Der Gesetzgeber reagierte im Oktober 2005 mit dem § 8a SGB VIII Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung. Die Unterstützung durch Ablaufpläne und sozialpädagogische Standards hat nicht nur zur Beruhigung der Praktiker in der öffentlichen und freien Jugendhilfe geführt. Mit unserer modularen Schulung reagieren das niedersächsische Studieninstitut für Kommunalverwaltung e. V. und die win2win-GmbH® auf einen steigenden Fortbildungsbedarf.

Wir bieten aus der Praxis für die Praxis fünf aufeinander abgestimmte Qualifizierungsbausteine an:
(weitere Details zu den Inhalten hier...)

Darüber hinaus bilden wir nach eigenen Standards zur „insoweit erfahrenen Fachkraft“ gemäß § 8a SGB VIII aus. Unsere Erfahrung mit bisher über 1 000 fortgebildeten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern fließen in unsere Schulungen ein. Wir vermitteln Handlungssicherheit im Kontext der Einschätzung zur Kindeswohlgefährdung, Handlungssicherheit im Bereich der Einschätzung und Entscheidung im Fachteam und Kriterien für einen wirkungsvollen Schutzplan.

Nach § 8a SGB VIII bilden die öffentlichen und freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe und anderer Dienste, die Leistungen nach dem SGB VIII erbringen, eine Verantwortungs- und Solidargemeinschaft mit dem Auftrag, das Wohl von Kindern und Jugendlichen zu schützen.

Werden gewichtige Anhaltspunkte für eine mögliche Kindeswohlgefährdung bekannt, muss die Risikoeinschätzung unter Hinzuziehung einer „insoweit erfahrenen Fachkraft“ vorgenommen werden. Dies ist ein Verfahrensstandard zur Sicherung und Gewährleistung des professionellen Kinderschutzes. Das Gesetz fordert eine Zusatzqualifikation, die durch diese Weiterbildung nach den fachlichen Standards der win2win-GmbH® erreicht wird.

ZIELGRUPPE

Fachkräfte der öffentlichen und freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe, die an der Umsetzung und Ausgestaltung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung gemäß § 8a SGB VIII beteiligt sind.

VORAUSSETZUNG

Die Teilnahme an bisher durchgeführten Modulen durch die win2win-GmbH® kann auf Anfrage anerkannt werden.

TRAINER/INNEN

ÜBERSICHT TERMINE LEICHLINGEN 2012

TERMIN
11. Januar 2012




12. Januar 2012



13.-14. Februar 2012



15.-16. März 2012



18.-19. April 2012




20. April 2012
(9-12 Uhr)

THEMA
Modul 1a: Sozialpädagogische Einschätzung... Details zu den Inhalten

Modul 1b: Rechtlicher Teil... Details zu den Inhalten

Modul 2: Psychologischer Teil... Details zu den Inhalten

Modul 3: Trennung und Scheidung
...Details zu den Inhalten

Modul 4: Sucht und Erkennen von Misshandlungen.
..Details zu den Inhalten

Modul 5: Fallbesprechungen, Kollegiale Beratung und Sozialpädagogischer Abschluss... Details zu den Inhalten

TRAINERIN / TRAINER
Kurt Thünemann




Dr. Detlev Lauhöfer



Christian Horn



Daniela Hirt



Dr. Karlheinz Keppler




Kurt Thünemann

ÜBERSICHT TERMINE OLDENBURG 2012

TERMIN
22. Mai 2012



23. Mai 2012




28.-29. Juni 2012



13.-14. September 2012



17.-18. Oktober 2012




19. Oktober 2012

THEMA
Modul 1a: Rechtlicher Teil... Details zu den Inhalten

Modul 1b: Sozialpädagogische Einschätzung... Details zu den Inhalten

Modul 2: Psychologischer Teil... Details zu den Inhalten

Modul 3: Trennung und Scheidung... Details zu den Inhalten

Modul 4: Sucht und Erkennen von Misshandlungen.
..Details zu den Inhalten

Modul 5: Sozialpädagogischer Abschluss...Details zu den Inhalten

TRAINERIN / TRAINER
Dr. Detlev Lauhöfer



Kurt Thünemann




Christian Horn



Daniela Hirt



Dr. Karlheinz Keppler




Kurt Thünemann

Termine für die Ausbildung zur Kinderschutzfachkraft in Kooperation mit dem KINDER- UND JUGENDDORF LEICHLINGEN

Für das Zertifikat der „Kinderschutzfachkraft“ nach den Standards der win2win-gGmbH ist die Teilnahme an vier der fünf Module und die Teilnahme am Kolloquium notwendig. Termine in Kooperation mit dem STUDIENINSTITUT NIEDERSACHSEN.

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Flyer "§ 8a SGB V III KINDERSCHUTZFACHKRAFT 2012 [569 KB] "

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